Im Folgenden erfährst du mehr über die Gesetze zum Erhalt eines Visums und zur Einreise als Au Pair in Belgien.
EU-Bürger können frei nach Belgien einreisen, um als Au Pair zu arbeiten. Sie müssen einen gültigen Reisepass mitbringen und sich nach ihrer Ankunft bei der örtlichen Stadtverwaltung anmelden.
Nicht-EU-Bürger brauchen ein Visum, um als Au Pair nach Belgien einzureisen. Die Gasteltern müssen im Namen des Au Pairs eine Arbeitserlaubnis beantragen. Mit einem gültigen Reisepass, einer Arbeitserlaubnis und anderen Unterlagen kann das Au Pair sein Visum bei der belgischen Botschaft in seinem Heimatland beantragen. Nach ihrer Ankunft sollte sie sich bei der örtlichen Stadtverwaltung anmelden.